Lehr- und Forschungsgebiet Wasserwirtschaft und Wasserbau

Hinweise für Klausuren

13.09.2016|10:17 Uhr

Mitnahme von Klausuraufgaben

Gemäß des Rundschreibens 2016-03 des Prüfungsausschusses Bauingenieurwesen gilt:

„Die Klausurunterlagen sind vollständig abzugeben. Diese bestehen aus der vollständigen Aufgabenstellung und sämtlichen während der Klausur beschriebenen Blättern. Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Nichtbestehen der Prüfung.“

Benutzung von Taschenrechnern und Armbanduhren

Wichtige Änderung zum WiSe 2015/16:
Keine grafischen Taschenrechner sowie Armbanduhren mehr zugelassen!

Die rasante technische Entwicklung der letzten Jahre lässt die Grenze zwischen Taschenrechnern und Smartphones immer weiter verschwimmen. Insbesondere seit Modelle mit integriertem WLAN auf dem Markt sind und es gelungen ist, Android auf einem handelsüblichen Taschenrechner zu betreiben, können diese Geräte als Kommunikationsmittel benutzt werden.

Aus diesem Grund sind ab sofort bei allen Klausuren keine grafischen Taschenrechner mehr als Hilfsmittel zugelassen. Zwar geht die Grafikfähigkeit nicht zwangsläufig mit Kommunikationsmöglichkeiten einher, allerdings sind die Geräte in Klausursituationen von den Aufsichten nicht zu unterscheiden. Gleiches gilt für Armbanduhren. In jedem Klausurraum sind deshalb Wanduhren vorgesehen.

Soweit nicht anders kommuniziert, gilt diese Regelung für alle am Lehrstuhl angebotenen Klausuren.

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